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30. januar 2019 - förderung von grenzüberschreitenden projekten

Im Rahmen des Kleinprojektefonds 2015-2020 fördert die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) auch im Jahr 2019 wieder grenzüberschreitende Projekte. Privatpersonen, Vereine, Verbände, Schulen, Institutionen und sonstige Organisationen können ihre Projekte bis zum 15. Februar 2019 einreichen.

Gefördert werden können Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung. Die Projektpartner müssen aus unterschiedlichen Ländern und Kantonen des IBK-Gebiets stammen, um eine Förderanfrage stellen zu können.

Die Förerung erfolgt zum einen für kleine und einmalige grenzüberschreitende Vorhaben. Die maximale Förderung beträgt hier 2.500 €. Zum anderen sind langfristige Kooperationen, die zu einer nachhaltigen Entwicklung der Modellregion Bodensee beitragen, Bestandteil der Förderung. Das Gesamtvolumen dieser Projekte darf die Summe von 50.000 € nicht überschreiten. Die Fördermittel belaufen sich dabei auf 25.000 €. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine international besetzte Jury.

Bei Interesse bietet die >> IBK-Geschäftsstelle in Konstanz kostenlose Beratung an. Nähere Informationen zu den Förderkriterien findne Sie auf der Seite der >> IBK.