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07. august 2019 - förderung für verwaltungskosten von bürgerbussen

Das Förderprogramm "Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV" geht in die nächste Runde. Das Programm unterstützt den Alltagsbetrieb von bürgerschaftlichen Angeboten im Personennahverkehr.

Bis zum 30. September 2019 können Betreiber von Bürgerbussen und Bürgerrufautos eine Landesförderung durch die Übernahme von Verwaltungskosten beantragen. Die Förderung beträgt jährlich bis zu 1.500 Euro und kann flexibel für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsausgaben, Sachkosten und Gebühren oder für ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Fortbildungen der ehrenamtlich tätigen Personen eingesetzt werden. Anträge müssen bei der >> Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH gestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es >> hier.

Im Rahmen der Busförderrichtlinie unterstützt das Land Baden-Württemberg die Beschaffung von Fahrzeugen für Bürgerbusprojekte mit Festbeträgen und einem Fördersatz bis zu 35.000 Euro. Weitere Informationen gibt es >> hier.