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25. Februar 2020 -  nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen

Zur Verbesserung der ländlichen Wege wurde das Wegebauprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege durch die Landesregierung im Koalitionsvertrag verankert und durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) auf den Weg gebracht. In der laufenden Legislaturperiode stehen 10 Mio. Euro für den Ausbau ländlicher Wege zur Verfügung.

Das Förderprogramm selbst wird nach der Fördervorschrift zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) durchgeführt. Die Geltungsdauer der Fördervorschrift wurde aktuell bis zum 31.12.2021 festgelegt.

Der Antrag wird durch die Gemeinden bearbeitet und bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde (uFB) beim jeweils zuständigen Landratsamt eingereicht. Die uFB kann hierbei beratend unterstützen. Bewilligungsstelle ist das LGL. Nach der Bewilligung können die Gemeinden den Ausbau umsetzen.

Weitere Informationen finden Sie >> hier.