13. April 2021 - Förderung landwirtschaftlicher Museen in ländlichen Räumen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) regionale landwirtschaftliche Museen mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE).
Die Fördermaßnahme richtet sich an regionale landwirtschaftliche Museen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern oder Orten mit ländlichem Charakter.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen). Natürliche Personen und Personenhandelsgesellschaften sind nicht antragsberechtigt.
Förderfähig sind Einrichtungen, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Landtechnik, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, insbesondere:
- Museen, einschließlich Freilichtmuseen und archäologische Museen
- Öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz
- Öffentlich zugängliche Bauten, z.B. Bauernhäuser und Mühlen
Anträge können ab dem 1. April 2021 gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren endet, wenn die verfügbaren Mittel (insgesamt 2 Mio. Euro) vergeben sind, spätestens jedoch am 31.12.2021.
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