Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

02. November 2021 - Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur vor Ort"

In diesem Förderprogramm können natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften bis 31. Dezember 2021 Anträge auf Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen.

Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sind zur Antragstellung aufgerufen. Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags wie Supermärkten, Hotels oder Restaurants zu beschleunigen.

Das Förderprogramm hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und gewährt eine Bezuschussung bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Die Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Verordnung erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“).

Im Rahmen des Programms erhalten insbesondere die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen KMU die Möglichkeit, Ladepunkte kostengünstig aufzustellen und so ihre Attraktivität für Kunden zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht.

Die Antragstellung erfolgt über die Website der BAV.

Bekanntmachung der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom 24. März 2021.