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12. januar 2022 - Projektaufruf läuft noch

Wir sind noch auf der Suche nach Projektideen. Bis zum 31. Januar 2022 haben Sie noch die Möglichkeit, Ihren Projektantrag beiuns einzureichen. Es stehen Fördermittel für die Bereiche Landschaftspflege, Kunst und Kultur sowie für Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum zur Verfügung. Außerdem werden erneut rund 195.000 Euro plus eventueller Restmittel ausgeschüttet.

  • Sie sind derzeit an der Planung eines großen Projekts und möchten im Sommer 2022 mit der Umsetzung beginnen?
  • Ihr Projektvorhaben ist in den finalen Zügen der Planung und eine Baugenehmigung liegt Ihnen bereits vor bzw. ist bis Ende Januar zugesagt?
  • Sie wollen ein Projektvorhaben umsetzen, das den ländlichen Raum stärkt und das für die breite Bevölkerung und somit für die Region einen Mehrwert bietet?
  • Sie planen ein Projekt, das neue Arbeitsplätze schafft oder von dem möglichst viele Generationen und Personengruppen profitieren werden?


Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne unverbindlich bezüglich einer Projektförderung! Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle ist Lena Schuttkowski, 07584 9237-181 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Was kann gefördert werden?
Vorhaben von Unternehmen und Privatpersonen, die zur Investition in das Tourismusangebot der Region, in Existenzgründungen mit der Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Stärkung von Kleinunternehmen beitragen, sind ebenso förderfähig, wie Ideen zur gewerblichen Nutzung von alten Gebäuden oder zur Stärkung der Grund- und Nahversorgung in der ländlichen Region. Ebenfalls möglich ist eine Förderung von gemeinnützigen Projekten von Kommunen und Vereinen, die der Dorfgestaltung und Dorfentwicklung dienen. Hierzu zählen auch Vorhaben wie Dorfplatzgestaltungen oder die Einrichtung von öffentlich zugänglichen Freizeitangeboten.

Was ist zu beachten?
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen.

Bewerbungsunterlagen zum Download:

>> Projektdatenblatt (PDB-LEADER)

>> Kostenberechnung nach DIN 276

>> Checkliste

 

Förderung von Kleinprojekten 2022

Auch für die Förderung von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget 2022 stehen wieder Fördermittel zur Verfügung. Bentragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht mehr als 20.000 Euro netto kosten. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der Nettokosten. Die Mindestfördersumme liegt bei 1.600 Euro.

Zusätzlich muss das Vorhaben einem der folgenden Förderschwerpunkte zuordenbar sein:

  • Dorfentwicklung
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Bund und Land stellen den LEADER-Aktionsgruppen jährlich 180.000 Euro Budget zur Verfügung. Zusätzlich werden 10 Prozent durch die Gemeinden, in denen das Vorhaben umgesetzt wird, projektbezogen kofinanziert. Dadurch ergibt sich ein Fördertopf von jährlich 200.000 Euro.

Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften sein. Zur Bewerbung muss das Projekt weitestgehend ausgearbeitet sein und es muss klar ersichtlich sein, was mit den Geldern finanziert werden soll. Bestandteil der Bewerbung ist das Projektdatenblatt, in dem das Vorhaben genau skizziert wird. Zusätzlich müssen die Kosten mit zwei Angeboten je Kostenpunkt untermauert werden.

Bewerbungsunterlagen zum Download:

>> Projektdatenblatt (PDB-Kleinprojekt)

>> De-minimis-Erklärung

>> KMU-Mustererklärung