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Erster LEADER-Projektaufruf 2025
Details zum Projektaufruf:
Vom 10. März bis 5. Mai 2025 können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen LEADER-Projektanträge eingereicht werden.
Für diesen Projektaufruf stehen bis zu 400.000 € EU-Mittel zur Verfügung. Hinzu kommen Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Es können nur Projekte gefördert werden, die innerhalb unseres LEADER-Aktionsgebiets liegen.
- Datum des Aufrufs: Montag, 10. März 2025
- Stichtag zur Projekteinreichung: Montag, 5. Mai 2025 (Vorabstimmung mit der LEADER- Geschäftsstelle bis zum 25. April 2025 notwendig)
- Voraussichtlicher Auswahltermin: Dienstag, 1. Juli 2025
Adresse zur Einreichung der Anträge und für Auskünfte zum Aufruf:
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e.V.
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
07584 9237-181 oder info(@)re-mo.org
Einreichung zum Stichtag per E-Mail und im Original unterschrieben in Papierform bei der LEADER-Geschäftsstelle in Altshausen.
Themenebereiche: Projekte können zu allen Handlungsfeldern (PDF-Dokument, 92,61 KB, 25.02.2025) des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Nachhaltiges Wirtschaften, Kommunalentwicklung, Tourismus und Naherholung) eingereicht werden.
Hinweise auf die Auswahlkriterien: Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand des Projektbewertungsbogens werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Projektbewertungsbogen (PDF-Dokument, 133,71 KB, 15.08.2024) sowie das Regionale Entwicklungskonzept (PDF-Dokument, 15,1 MB, 25.02.2025) sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.
Grundvoraussetzung: Grundvoraussetzung für eine Förderung ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Bitte nehmen Sie daher schnellstmöglich Kontakt zur LEADER-Geschäftsstelle auf, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären.
Nicht gefördert werden:
- bereits begonnene Projektvorhaben
- Verwaltungs- und Pflichtaufgaben einer Kommune
- Mehrwertsteuer, Betriebskosten, Skonti und Rabatte, Ersatzbeschaffungen
- i.d.R. Projekte, die über unterschiedliche Fördermittel unterstützt werden sollen
Die Antragsunterlagen finden Sie in der Rubrik Downloads.