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Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben sucht innovative Projektideen – Digitale Sprechstunden unterstützen bei der Antragstellung
Erstelldatum05.12.2025
Die LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben startet mit zwei neuen Förderaufrufen ins Jahr 2026 und stellt insgesamt EU- und Landesmittel in Höhe von 232.500 € für kreative Projekte zur Verfügung. Davon jeweils 10.000 Euro für Vorhaben in der Landschaftspflege (LPR) und für innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) sowie 22.500 Euro für privat nicht-investive Projekte, etwa Veranstaltungen oder Kunst- und Kulturangebote. Ergänzend stehen aus dem Regionalbudget weitere 150.000 Euro Landesmittel sowie Eigenmittel der Aktionsgruppe bereit.
Projektideen jetzt einreichen
Gesucht werden innovative Vorhaben in den Bereichen Landschaftspflege, Stärkung der Selbstständigkeit von Frauen, privat nicht-investive Projekte mit regionalem Mehrwert. Weitere Informationen zu LEADER-Projekten finden Sie hier.
Antragsberechtigt sind je nach Fördermodul Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen und Kommunen, sofern die Projekte im Aktionsgebiet Mittleres Oberschwaben umgesetzt werden. Dazu zählen u. a. die Gemeinden des Verwaltungsverbands Altshausen sowie Aulendorf, Bad Waldsee, Fronreute, Wolpertswende, Wilhelmsdorf, Horgenzell, Bad Saulgau, Illmensee, Ostrach, Pfullendorf, Hochdorf, Eberhardzell, Ingoldingen, Bad Schussenried und Steinhausen an der Rottum.
Förderung von Kleinprojekten
Zusätzlich können Kleinprojekte mit Nettokosten bis 20.000 Euro unterstützt werden. Der Fördersatz beträgt hierfür 80 Prozent, die Mindestfördersumme 1.600 Euro. Die Projekte müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein und einen klaren strukturellen Mehrwert für die Region bieten. Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie hier.
„Das Land Baden-Württemberg wird das sogenannte Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 Euro nicht nur weiterführen, sondern auch die Mittel hierfür aufstocken. Damit stärken wir direkt die Handlungsfähigkeit unserer ländlichen Regionen und bürgerschaftlichen Initiativen. Gerade im Ländlichen Raum sind passgenaue, lokal verankerte Projekte der Motor für Lebensqualität, bürgerschaftliches Engagement und wirtschaftliche Entwicklung. Die Erhöhung des Regionalbudgets ist ein klares Signal: Wir investieren in die Zukunft unserer Regionen und schaffen die Grundlage, um gute Ideen umzusetzen", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Voraussetzungen
Alle eingereichten Vorhaben müssen mindestens ein Handlungsfeldziel des Regionalen Entwicklungskonzepts (PDF-Dokument, 16,3 MB, 05.12.2025) erfüllen. Die Projektträger werden gebeten, dies in der Beschreibung nachvollziehbar darzustellen.
Digitale Sprechstunden zur Unterstützung
Um Interessierten eine unkomplizierte Beratung zu ermöglichen, bietet die LEADER-Geschäftsstelle mehrere Online-Sprechstunden an. Diese richten sich sowohl an erfahrene Antragstellende als auch an Personen, die erstmals ein Projekt einreichen möchten. Inhalte sind u. a. Fördervoraussetzungen, Antragsabläufe und die Erfüllung von Handlungsfeldzielen.
Termine der Online-Sprechstunden:
Regionalbudget: 12.12.2025 und 08.01.2026
Themenspezifische Beratung:
Innovative Maßnahmen von Frauen (IMF): 15.12.2025 und 12.01.2026
Privat nicht-investive Projekte: 18.12.2025 und 14.01.2026
Landschaftspflege (LPR): 12.01.2026
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Uhrzeiten und weitere Informationen finden Sie hier.
Fristen
Verbindliche Vorabstimmung der Projekte mit der Geschäftsstelle: bis 31. Januar 2026
Einreichung der Projektideen: bis 10. Februar 2026
Die LEADER-Geschäftsstelle bietet auf Wunsch fortlaufend individuelle Beratungen zur Förderfähigkeit und zur Zuordnung zu den Handlungsfeldzielen an. Melden Sie sich gerne per E-Mail unter info(@)re-mo.org oder telefonisch unter 07584 9237-181 oder -180.





