Förderung von Ladeinfrastruktur
Das Verkehrsministerium unterstützt mit der Förderung von Ladeinfrastruktur die Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel,Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen). Die Förderung hat das Ziel einer Anreizfunktion für die Entscheidung zur Installation von Ladeinfrastruktur, welche die Voraussetzung für die Nutzung und den weiteren Markthochlauf von Elektrofahrzeugen ist.
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können. Der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach Bestellung der Ladeinfrastruktur und noch vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur eingereicht werden. Die Antragstellung ist ab dem 1. November 2019 für bis zu 500 Ladepunkte möglich!
Antragsstellung: |
über >> L-Bank,
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Förderbedingungen: |
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Weiterführende Links: |
Letzte Aktualisierung: 30.03.2023