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Förderprogramme zum Themenbereich Corona-Hilfe

Stabilisierungshilfe für Hotel- und Gaststättengewerbe

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können Hotel- und Gaststättenbetriebe im Land ab 1. Juli Anträge auf Stabilisierungshilfe Corona stellen.

Das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Hotel- und Gaststättengewerbe erhält im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate. Das Land rechnet mit einem Bedarf von insgesamt 330 Millionen Euro.

Mit der im Rahmen dieses Programms ausgereichten Förderung soll den unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Gastronomie- und Hotelbetrieben eine weitere finanzielle Hilfe gewährt werden, um weiterhin andauernde Liquiditätsengpässe zu kompensieren und die wirtschaftliche Existenz dieser Unternehmen zu sichern. Unternehmen, soziale Einrichtungen und Soloselbständige aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und Liquiditätsengpässe erleiden, werden daher mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Stabilisierungshilfe unterstützt.

In der Höhe ist die Stabilisierungshilfe auf einen nachgewiesenen Liquiditätsengpass für den Förderzeitraum begrenzt. Das heißt die Förderung erfolgt in Höhe des nachgewiesenen Liquiditätsengpasses aber maximal in Höhe von 3.000 Euro je Unternehmen zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten des Unternehmens, wobei in Vollzeitbeschäftigte umzurechnen ist. Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers (u.a. gewerbliche Mieten, Pachten, regelmäßige Leasing- oder Tilgungsraten, Personalkosten) berechnet, und zwar bezogen auf den Förderzeitraum.

Weitere Informationen finden Sie >> hier.

Kunst trotz Abstand

Im Rahmen des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“ stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7,5 Mio. Euro aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur zur Verfügung, um die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 01.01.2020 liegt. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antragsberechtigt.

Weitere Informationen zu den Förderinhalten und dem Antrags- bzw. Auswahlverfahren sowie den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter https://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen.

Um weitere Fragen zum Impulsprogramm beantworten zu können, wird für alle Antragsteller eine Förderberatung per Webex angeboten. Die erste Webex-Beratung findet am 13. August 2020 statt. Über weitere Termine und Einwahldaten wird ebenfalls auf der Homepage unter dem obigen Link informiert.