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e-lastenräder

Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen, Kommunen mit Sitz in Baden-Württember haben die Möglichkeit sich Elektro-Lastenräder fördern zu lassen. Egal, ob das Elektro-Lastenrad (oder Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder) gekauft oder geleast wird, die Landesregierung übernimmt 25 % der Investitionskosten. Es stehen maximal 2.500 € pro Elektro-Lastenred als Fördersumme bereit.

Antragsstellung:

ausschließlich online über >> www.l-bank.de

Förderbedingungen:

>> Elektrolastenräder

Weiterführende Links:

>> Förderung E-Lastenräder

Letzte Aktualisierung: 30.03.2023