Das Land Baden-Württemberg hat den Wettbewerb um den Landesamateurtheaterpreis ausgeschrieben.
Bewerben können sich alle außerberuflichen Ensembles der darstellenden Kunst mit Sitz in Baden-Württemberg mit Produktionen, die im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2023 Premiere hatten oder haben. Wiederaufnahmen von Inszenierungen, deren Premierendatum außerhalb dieses Zeitraumes lag, sind einreichbar, solange diese überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) neu bearbeitet sind.
Bei Inszenierungen, die von Amateuren und Profis dargestellt werden, muss mindestens die Hälfte der Akteur:innen auf der Bühne Amateurstatus besitzen.
Die Sieger in den “Spielkategorien” Innenraumtheater, Theater mit Kindern und Jugendlichen, Freilichttheater, Mundarttheater, Puppen- und Figurentheater, Theater mit soziokulturellem Hintergrund erhalten jeweils 2.000,- € Preisgeld. Die “Sonderkategorie” Lebenswerk / Bürgerschaftliches Engagement ist undotiert.
Antragsstellung: |
über >> Amateurtheater BW. |
Förderbedingungen: |
>> Lamathea |
Letzte Aktualisierung: 04.01.2023
Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis 500 Teilnehmenden im Juli und mit bis zu 2.000 Teilnehmenden ab August vor. Das zweite Fördermodul ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, welche ab September zur Verfügung stehen soll.
Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.
Wer kann Fördergelder beantragen? Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.
Antragsstellung: |
über >> Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
|
Förderbedingungen: |
|
Weiterführende Links: |
Letzte Aktualisierung: 04.01.2023
Gefördert wird die Umwandlung leerstehender Gebäude auf dem Land in Kultur- und Begegnungsstätten.
Das Fördermodul richtet sich insbesondere an Kommunen und kommunale Verbünde, Kultureinrichtungen und Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen.
Beantragt werden können 10.000 Euro bis maximal 40.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten.
Antragsstellung: |
|
Förderbedingungen: |
|
Weiterführende Links: |
Letzte Aktualisierung: 16.11.2022