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Gerne informieren wir Sie regelmäßig über Aktuelles rund um Verein und Förderprogramme.
„Zukunft der Arbeit in Ländlichen Räumen“ - unter diesem Themenschwerpunkt veranstaltet der Verband Katholisches Landvolk am 6. Februar 2020 im Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal in Altheim eine Tagung.
Die Welt der Arbeit befindet sich seit einigen Jahren in vielfältigen Umbruchprozessen. Durch die jahrelange Hochkonjunktur sind qualifizierte Arbeitskräfte Mangelware geworden. Die Digitalisierung führt zu einer Änderung der Arbeitswelt, wie sie vermutlich seit der industriellen Revolution nicht mehr stattgefunden hat.
Davon bleiben auch Firmen, Betriebe, Dienstleister und Verwaltungen in ländlichen Räumen nicht verschont. Doch wie sollen wir uns auf Änderungen einstellen, wenn wir nicht wissen auf welche?
Eine Chance ist der seit einiger Zeit beschriebene Trend, dass vor allem junge Menschen wieder gerne aufs Land ziehen. Da ist die Umwelt besser, die Preise niedriger und Wohnraum ist eher zu haben als in den Städten. Oft sind sie hoch qualifiziert. Was braucht es, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein? Was erwarten junge Menschen? Welche Rahmenbedingungen könnten morgen gelten? Was steht heute schon auf der Tagesordnung und wird umgesetzt?
Die Tagung gibt grundlegende Anregungen und zeigt, wie in der Vergangenheit, Praxisbeispiele, die als Anregung dienen sollen. Damit Sie Zeit zum Netzwerken haben, sind genügend Pausen eingeplant.
Organisiert wird die Fachtagung vom Verband Katholisches Landvolk. Neben unterschiedlichen kirchlichen Einrichtungen sowie zwei Industrie- und Handelskammern wirken auch vier LEADER-Aktionsgruppen - darunter auch REMO - als Kooperationspartner mit.
Anmeldung bis Freitag, 31.01.2020 an den Verband Katholisches Landvolk e.V., Telefon: (0711) 9791-4580, Fax: (0711) 7827-491, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Die Tagung musste leider abgesagt und auf den 29. April 2020 verschoben werden.
Eine neue Solidarische Landwirtschaft gründet sich auf dem Ährenhof in Bergatreute-Giesenweiler. Auftakt für die erste Saison ist die Bieterrunde am Samstag, den 18. Januar 2020 um 17:00 Uhr in der Gemeindehalle Bergatreute. Dort können Anteile für Gemüse und Eier erworben werden – es sind noch Plätze für Teilnehmer frei.
Familie Stemmer und Familie Cimander haben genug vom Reden über die Klimakrise. Sie wollen tätig werden und eine enkeltaugliche Landwirtschaft aufbauen. Ihre landwirtschaftlichen Ideale sehen sie mit dem alternativen Vermarktungskonzept „Solidarische Landwirtschaft“ umsetzbar. Dafür suchen sie überzeugte Mitstreiter.
Ab Anfang 2020 wollen die beiden jungen Familien auf ihrem demeter-Milchviehbetrieb zusätzlich mit Gemüseanbau und Hühnerhaltung beginnen. Alte Sorten, Vielfalt auf dem Acker, eine nachhaltige Landbaukultur und der Verzicht auf Gifte liegen ihnen am Herzen. Die Hennen und Hähne sollen ein glückliches Leben in einem Hühnermobil auf der grünen Wiese verbringen.
Für mehr Information lohnt sich ein Blick auf die Webseite oder ein Gespräch mit den jungen Initiatoren (07527 9546312, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.aehrenhof.de).
Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht mehr als 20.000 € netto kosten. Der Fördersatz beträgt 80% der Nettokosten. Die Mindestfördersumme liegt bei 1.600 € und es müssen weitestgehend investive Projekt sein.
Der Projektaufruf erfolgt aktuell unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung des Regionalbudgets.
Alle notwendigen Informationen und Formulare finden Sie in der Rubrik >> Downloads Regionalbudget auf der Homepage. Die Projektideen können bis 26. Februar 2020 eingereicht werden.
Ab sofort können sich Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine wieder beim Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ bewerben. Das Programm fördert Projekte zur Energie- und CO2-Einsparung, zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden sowie zur Beratung, Information und Bildung im Bereich Klimaschutz.
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Ab Januar vier Veranstaltungen in oberschwäbischen Gasthäusern
Mit dem Projekt „Frauen.Land.Oberschwaben: die 3 Marien“ präsentieren 17 Frauen ein Kaleidoskop an Geschichten, Erzählungen und (Mundart-)Gedichten in oberschwäbischen Landgasthöfen. Alle 17 Frauen, die vergangenen Sommer einem Aufruf des Büro für Regionalkultur aus Bad Schussenried gefolgt sind, haben gemeinsam mit der Regisseurin, Autorin und Theaterschauspielerin Dietlinde Ellsässer Beiträge für den öffentlichen Auftritt vorbereitet und im Tonstudio aufgenommen. Jetzt stehen sie in Kleingruppen bereit für ihren Auftritt „Im Marienland“ mit abwechslungsreichem Programm.
Der Auftakt ist an Heilige Drei Könige im Gasthaus zum Rad in Aulendorf geplant. Weitere Termine finden am 2. Februar im Landhotel Alte Mühle in Ostrach statt, am Weltfrauentag in der Schussenrieder Brauereigaststätte und am 22. März bei Familie Spieß in Bad Waldsee (Gaststätte zur Versteigungshalle). Jeweils ab 16.30 Uhr heißt es an diesen Sonn- und Feiertagen „Bühne frei“ für eine starke Programmstunde, in der sich die schreibenden Frauen mit ihren eigenen Texten vorstellen. In Vierer- und einer Fünfer-Gruppe geben sie berührende und kurzweilige Einblicke in die vielfältigen Lebens- und Gedankenwelten der Frauen im „Marienland“ Oberschwaben. Die Veranstaltungen sind den Schriftstellerinnen Maria Menz, Maria Müller-Gögler und Maria Beig gewidmet.
© Büro für Regionalkultur
Termine und Hintergrund
06.01.2020 Aulendorf, Gasthaus zum Rad
02.02.2020 Ostrach-Waldbeuren, Landgasthof Alte Mühle
08.03.2020 Bad Schussenried, Schussenrieder Erlebnisbrauerei
22.03.2020 Bad Waldsee, Gaststätte zur Versteigerungshalle
Der Eintritt zu den „Marienland“-Veranstaltungen ist frei. Moderiert wird der Auftritt von Annette Maria Rieger. Um Anmeldung/Tischreservierung wird gebeten per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Die folgenden sieben Projekte des siebten und letzten Projektaufrufs befinden sich aktuell in der Zusammenstellung der Antragsunterlagen für die Bewilligung:
Im Februar und Juli 2019 konnten im Rahmen des fünften und sechsten Projektaufrufs vom LEADER-Steuerungskreis sieben Projekte zur Förderung beschlossen werden. Die Projekte reichten ihre Antragsunterlagen zwischenzeitlich bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Folgende Antragsteller warten derzeit noch auf die Bewilligung:
Die Projekte Stadtjubiläum 2019 – Geschichte(n) zum Anfassen, Baumskulptur Räuberzinkenbaum, Die kleine Stuckwerkstatt und Frauen. Land. Oberschwaben: „die drei Marien“ konnten bereits bewilligt werden und befinden sich in der Umsetzung. Ebenfalls in der Umsetzung sind derzeit die Projekte:
Die Projekte Info-Punkt im NaturThemenPark, Umnutzung Scheune Waldbeuren, Interaktive Naturerlebniselemente, Generationentreff und -spielplatz Einhart, Freilichtschauspiel „Schwarz Vere“, Bahnhaltepunkt Hoßkirch-Königsegg, Imkerei Fronreute, Seebad Hoßkirch Baustein C+D sowie Baustein A+B konnten dieses Jahr fertiggestellt werden. Außerdem bereits fertiggestellt sind die Projekte:
Weitere Informationen zu den aktuellen Projekten finden Sie auch in der Rubrik >> Projekte.
Die Gemeinde Hoßkirch hat sich zur Aufgabe gemacht das Rathaus mit seiner Ortsrandlange besser zu integrieren und den Rathausplatz zu beleben. Außerdem wurde vom Rathaus eine weitere Anbindung des Ortes an den See geschaffen, wobei der Parkplatz auch Ausgangspunkt für Rundwanderungen in der Region sein kann. Das Feuchtbiotop bietet zahlreichen geschützten Arten Schutz und Raum zur Entfaltung. Diese sensible Lage soll respektiert bleiben und durch Information in Form eines Naturbeobachtungs- und Informationsangebotes zusätzliche Akzeptanz finden. Mit einem durchgängigen Fußweg wurde sowohl für die Bürger von Hoßkirch als auch für Besucher der Ort an den See angebunden. Mit der demographischen Entwicklung werden das Gesundheitsbewusstsein und der Fitnessaspekt zunehmend wichtig. Dieser Trend wurde bei der Entwicklung mit einer Kneippanlage und einem Fitnesspfad aufgegriffen.
Für die Fertigstellung erhält der Projektträger die LEADER-Plakette von der LEADER-Geschäftsstelle. Nach der Umsetzung erhält jedes durch LEADER geförderte Projekt eine LEADER-Plakette. Die Plakette verdeutlicht die Unterstützung durch Fördergelder der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg aus dem Förderprogramm LEADER 2014-2020 im Aktionsgebiet Mittleres Oberschwaben.
Weitere Informationen zum Seebad in Hoßkirch (Baustein A+B) gibt es >> hier.
Die LEADER Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben beteiligt sich ab dem Jahr 2020 am Förderverfahren Regionalbudget der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes“ (GAK) in Baden-Württemberg.
Aus der Gemeinschaftsaufgabe für „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellen der Bund sowie das Land Baden-Württemberg 180.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel werden von der LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben um 20.000 Euro ergänzt. Die Finanzierung der Eigenmittel wird projektbezogen, durch die jeweilige Gemeinde in der das Projekt umgesetzt wird, erfolgen. Damit steht pro Jahr ein Regionalbudget von 200.000 Euro für die Verwirklichung Ihrer Kleinprojekte zur Verfügung. Das Regionalbudget ist eine eigenständige Förderung und unterscheidet sich von der regulären LEADER-Förderung in wesentlichen Punkten.
Ein Kleinprojekt darf die Kostenobergrenze von maximal 20.000 € Nettokosten nicht übersteigen. Die Kleinprojekte müssen vorwiegend investiv sein, das heißt einen Vermögenswert darstellen (im Normalfall entweder Anschaffungen oder Bauvorhaben). Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der LAG Mittleres Oberschwaben entsprechen und einem der folgenden Bereiche zuordenbar sein:
Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 1.600 €. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen.
Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Da das Regionalbudget dem Jährlichkeitsprinzip unterliegt, müssen Projekte innerhalb eines Kalenderjahrs umgesetzt und ausgezahlt sein. Sollte Ihr Vorhaben ausgewählt werden, ist es im Laufe des Programmjahres umzusetzen und bis zum 15. November des laufenden Jahres abzurechnen (Einreichung von bezahlten Rechnungen).
Der erste Projektaufruf startet Mitte Januar 2020. Machen Sie mit! Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Projektidee vorstellen und beraten Sie gerne bei allen offenen Fragen.
Weitere Informationen sowie die notwendigen Unterlagen zum Regionalbudget finden Sie >> hier.