Regionalbudget
Von der Idee zum Projekt
Haben Sie eine konkrete Projektidee? Dann sollten Sie zuerst Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen, um sich beraten zu lassen.
In Vorbereitung auf das Gespräch ist es hilfreich, eine Projektskizze mit einem ungefähren Zeit- und Kostenplan anzufertigen. Wenn noch keine detaillierten Aussagen möglich sind, könnte es sein, dass das Projekt vor Einreichung noch konzeptionell und planerisch überarbeitet werden muss.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen die einzelnen Schritte und Hürden im Verlauf des Antragsverfahrens für das Regionalbudget:
Die 5 Schritte zur Regionalbudget-Förderung
1Beratungsgespräch und Projektaufruf
Wenn Sie eine Projektidee für ein Kleinprojekt haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin in der LEADER-Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle erläutert Ihnen das Vorgehen und nimmt eine vorläufige Prüfung des Projekts auf Förderfähigkeit vor. Dafür ist eine grobe Projektskizze hilfreich. Ergibt die erste Prüfung, dass das Projekt nicht förderfähig ist, kommt das Projekt für eine weitere Bearbeitung nicht in Betracht. Außer das Projekt wird entsprechend angepasst, dass es doch noch förderfähig wird.
Welche Voraussetzungen ein Projekt erfüllen muss, um förderfähig zu sein, zeigt die Übersicht mit den Fördervoraussetzungen. Wichtige Kriterien sind unter anderem:
- das Projekt muss im LEADER-Gebiet umgesetzt werden,
- darf noch nicht begonnen wurden sein,
- entspricht den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes
- kann mindestens einem Teilziel eines Handlungsfeldes zugeordnet werden.
Zudem muss das Projekt die Bedingungen des jeweiligen Fördermoduls des Landes erfüllen.
2Einreichung Projekt
Damit das Auswahlgremium über Ihre Idee abstimmen kann, muss das Projekt bis zur Umsetzungsreife ausgearbeitet sein. Die Geschäftsstelle hilft Ihnen hier beratend, doch die vollständige Projektvorbereitung liegt bei Ihnen. Für die Einreichung füllen Sie ein Projektdatenblatt(PDB) aus und stellen ggf. weitere Unterlagen wie Bau- und Lagepläne, Baugenehmigung oder einen Kostenplan nach DIN 276 bereit. Das PDB ist die Grundlage für die Auswahl im LEADER-Steuerungskreis und muss fristgerecht zum Stichtag eingereicht werden.
Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Projektdatenblatts finden Sie in diesem Merkblatt.
3Leader-Steuerungskreis - Projektauswahl
Nach der Einreichung prüft die LEADER-Geschäftsstelle Ihre Angaben anhand des Projektbewertungsbogens. In der Sitzung des LSK werden die Projekte bewertet und Beschlüsse darüber gefasst, welche Projekte gefördert werden. Die Angaben im Projektdatenblatt dienen als Entscheidungsgrundlage für das Gremium.
Förderwürdige Projekte werden in einer Priorisierungsliste angeordnet und gemäß dem verfügbaren Budget beschlossen. Sollte Ihr Projekt aufgrund begrenzter Mittel nicht berücksichtigt werden, bleibt es auf einer Nachrückliste oder kann für einen neuen Aufruf eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Ein beschlossenes Projekt ist noch nicht bewilligt! Die Bewilligung muss nach dem Beschluss vom Antragstellenden formal mit dem Förderantrag beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen hierzu erhalten Sie von der LEADER-Geschäftsstelle.
4Bewilligung und Projektumsetzung
Nach der Auswahl erfolgt die Bewilligung. Hierzu stellen Sie einen formellen Förderantrag. Bei positiver Bewilligung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid (Privatrechtlicher Vertrag) per Post. Nun können Sie mit der Umsetzung beginnen. Das Regionalbudget unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip, weshalb alle Projekte innerhalb des laufenden Kalenderjahres umgesetzt sein müssen.
Beachten Sie bitte, dass alle anfallenden Kosten zunächst von Ihnen bezahlt werden müssen. Die Projektkosten müssen vollständig beglichen sein, bevor der Auszahlungsantrag gestellt wird.
Der Zuwendungszweck ist verbindlich! Alle Angaben der Antragstellenden im Antrag sind verbindlich. Es können nur die Ausgaben gefördert werden, die auch Gegenstand des Kosten- und Finanzierungsplans und der Projektbeschreibung im Projektantrag (PDB) waren. Eigenmächtige Abweichungen hiervon führen zum Verstoß gegen den Zuwendungszweck und gegebenenfalls zum Ausschluss von der Förderung.
Wichtiges zur Projektumsetzung:
- Projektbeginn und Dokumentation: Informieren Sie die LEADER-Geschäftsstelle über den Beginn, den Verlauf und den Abschluss des Projekts. Eine vollständige Fotodokumentation hilft uns, den Fortschritt zu verfolgen.
- Öffentlichkeitsarbeit: Die Förderung soll bekannt werden! Verwenden Sie die entsprechenden Förderlogos in Publikationen und senden Sie uns Pressemitteilungen und Belege zu.
- Förderveröffentlichung: Mit der Förderung stimmen Sie zu, dass Daten zum Projekt veröffentlicht werden.
5Prüfung und Auszahlung
Zum Abschluss reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem Nachweis über die Ausgaben. Die Belege für die getätigten Ausgaben, Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen bis zum 15. November des Kalenderjahres vorliegen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung.
Zusätzliche Hinweise zur Umsetzung:
- Sparsamkeit und Zweckbindung: Verwenden Sie die Fördermittel ausschließlich für die geplanten Zwecke und legen Sie für alle Ausgaben die Originalrechnungen sowie entsprechende Zahlungsnachweise vor.
- Kontrollen und Nachweispflichten: Halten Sie während und nach der Umsetzung alle projektbezogenen Unterlagen bereit. Eine Vor-Ort-Kontrolle durch die LEADER-Geschäftsstelle und die Kommune erfolgt zur Projektdokumentation.
Aufbewahrung der Unterlagen:
Alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Förderung stehen, müssen mindestens sieben Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufbewahrt werden.
Mit diesen fünf Schritten bringen Sie Ihre Projektidee zur erfolgreichen Umsetzung und tragen zur regionalen Entwicklung bei. Die LEADER-Geschäftsstelle freut sich, Sie auf diesem Weg zu begleiten!