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Ihre Projektidee

 

Haben Sie bereits eine Idee für ein Projekt? Hier können Sie sich informieren, ob diese über das Regionalbudget gefördert werden kann.

Hinweis: Derzeit ist eine Regionalbudget-Förderung im Jahr 2024 nicht bestätigt. Grund dafür ist die noch immer andauernde Haushaltsdebatte des Bundes.

 

Fördervoraussetzungen

 

Was wird gefördert?

  • Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, die in den 25 Mitgliedsgemeinden der LAG Mittleres Oberschwaben liegen bzw. diesen dienen. >> Unser Aktionsgebiet
  • Das Projekt muss mindestens einem der Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts zugeordnet werden können. >> Unsere Handlungsfelder und Teilziele
  • Die Anträge müssen sich in einem der sechs definierten Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wiederfinden:
    • Ziff. 2: Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
    • Ziff. 3: Regionalmanagement
    • Ziff. 4: Dorfentwicklung
    • Ziff. 5: Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
    • Ziff. 8: Kleinstunternehmen der Grundversorgung
    • Ziff. 9: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten von bis zu 20.000 €. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 € Nettokosten, was einem Förderzuschuss von 1.600 € entspricht.
  • Das Projekt muss in einem Projektdatenblatt beschrieben werden. Dieses beinhaltet eine umfangreiche Projektbeschreibung mit Darlegung der Maßnahme, Ziele und Nutzen. Außerdem müssen die Gesamtfinanzierung und der Zeitplan plausibel dargestellt werden. >> Hinweise zum Ausfüllen des Projektdatenblatts
  • Überschreitung der Mindestschwelle bei den Auswahlkriterien von 13 Punkten.

 

Wie wird gefördert?

  • Bei den Regionalbudget-Zuschüssen handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Das heißt, der Zuschuss deckt einen prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Es handelt sich um eine freiwillige Zuwendung, auf die kein Anspruch entsteht. Eine Komplettfinanzierung gibt es nicht.
  • Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit Einreichung des Zahlungsantrags. Dieser muss bis zum 15. November eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 %. Alle Fördersätze und Beträge beziehen sich auf die Nettokosten. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und daher vom Antragssteller zu übernehmen.
  • Arbeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden sind mit ihrem Marktwert einzurechnen.

 

Wer wird gefördert?

  • Grundsätzlich kann jeder, der in der Gebietskulisse der LAG Mittleres Oberschwaben ein Projekt umsetzen möchte, gefördert werden.
  • Projektträger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.

 

Welche Fristen gelten?

  • Aufrufe werden regelmäßig veröffentlicht mit Angabe des verfügbaren Budgets und der Fristsetzung für die Anträge der jeweiligen Sitzung des Auswahlgremiums.
  • Sie werden auf der Webseite in der Rubrik >> Aktuelles, im Newsletter sowie in den lokalen Medien veröffentlicht.
  • Eine Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist!
  • Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden.

 

Was kann nicht gefördert werden?

  • Projekte unter 2.000 € oder über 20.000 € Nettokosten.
  • Bereits begonnene Projekte, da mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn die schriftliche Bewilligung vorliegt.
  • Pflicht- und Weisungsaufgaben der Kommunen sowie Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung.
  • Mehrwertsteuer, Zinsen, Skonti, Sofortrabatte, Investorensuche, Ersatzbeschaffungen, Zölle, Betriebskosten, Erschließungsmaßnahmen
  • Eine Doppelförderung durch andere öffentliche Fördermittel ist ausgeschlossen. Wenn es ein anderes Förderprogramm für Ihre Maßnahme gibt, beraten wir Sie gerne auch dahingehend.

 

Wer ist mein Ansprechpartner?

  • Ihre erste Anlaufstelle ist die Geschäftsstelle - Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V.
  • Wir beraten Sie zu allen Fragen der Regionalbudget-Förderung. >> Kontakt

 

Wir freuen uns über Ihre >> Projektvorschläge!