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06. Juni 2023 - Aktuelle Förderprogramme

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum 2024 (ELR) 

Das ELR fördert Umnutzungen, Modernisierungen oder auch Reaktivierungen bestehender Bausubstanz bereits seit Jahrzehnten, immer auch mit Blick auf verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder ressourcenschonende Bauweise.

In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort). Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Projektaufruf "neues Wohnen"

Das Land Baden-Württemberg unterstützt künftig die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte.
Sowohl individuell genutzte als auch gemeinschaftlich genutzte Räume können investiv gefördert werden. Die Förderung beträgt zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei 20 Prozent dieser Kosten vorab als Eigenkapital erbracht werden müssen. Im Gegenzug muss die Kaltmiete eines geförderten Wohnraums für einen Zeitraum von 15 Jahren um mindestens 20 Prozent niedriger sein als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Durch den Projektaufruf haben Interessenten nun die Möglichkeit, bis zum 30. September 2023 ihre Projektideen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen einzureichen. 

Hier finden Sie den Projektaufruf

Ausbau bedarfsorientierter Angebote im Nahverkehr

Kommunale Aufgabenträger können jeweils mit bis zu zwei Millionen Euro bei der Einrichtung und dem Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angebote unterstützt werden. Die Stadt- und Landkreise können bis zum 29. September 2023 ihre Anträge beim Ministerium für Verkehr einreichen.

Ziel ist es, in Kombination auf bereits bestehenden Linien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 5 Uhr und 24 Uhr bereitzustellen. 

Hier finden Sie weitere Infos