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Förderprogramme zum Themenbereich Klimaschutz

Energieeffiziente Wärmenetze

Mit dem breit angelegten Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze sollen nicht nur der Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen, sondern auch die Erstellung von Wärmeplänen als Grundlage für Wärmenetze gefördert werden. Zudem sollen gezielt auch Beratungs- und Informationsmaßnahmen im Vorfeld zu einer Investition unterstützt werden, um Akteure vor Ort zur Umsetzung von Wärmenetzen zu motivieren.

Das Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze umfasst drei verschiedene Förderbausteine:

  • Förderbaustein 1 für kommunale Wärmepläne – Antragstellung nicht mehr möglich
  • Förderbaustein 2 für Beratungsinitiativen – Ausschreibung beendet
  • Förderbaustein 3 für Investitionen in Wärmenetze – verlängert bis 30. Juni 2022

Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente Wärmenetze unter Nutzung von erneuerbaren Energien, industrieller Abwärme und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Bei Erfüllung spezieller Anforderungen können neben der Basisförderung zusätzliche Boni gewährt werden (Ziffer 5 Verwaltungsvorschrift energieeffiziente Wärmenetze).

Bitte reichen Sie Ihre Anträge im Förderbaustein 3 bis Freitag, 10. Dezember 2021, beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) Baden-Württemberg Programme ein.

Antragsstellung:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe – Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon: 0721 608-26890
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Karlsruher Institut für Technologie

Förderbedingungen:

 >> Informationen zu den Themenschwerpunkten

Weiterführende Links:

>> Informationen zum Förderprogramm

Letzte Aktualisierung: 08.09.2021

Kommunalrichtlinie - klimaschutz vor ort fördern

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte und Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld. Die Förderschwerpunkte des Programms umfassen insbesondere strategische und investive Maßnahmen. Das bundesweite Förderprogramm läuft vom 01.01.2019 bis 31.12.2022. Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld wie Kitas, Schulen und Hochschulen sowie Sportvereine, Entsorgungsbetriebe oder Wasserwirtschaftsverbände können Anträge stellen. Eine Antragstellung ist jeweils zwischen 1. Januar und 31. März sowie zwischen 1. Juli und 30. September eines jeden Jahres möglich. Für Vorhaben im Bereich Klimaschutzmanagement, -konzepte und Energiesparmodelle kann ganzjährig eine Antragstellung erfolgen.

Antragsstellung:

über >> Projektträger Jülich (PtJ),
Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz,
Forschungszentrum Jülich GbmH

Förderbedingungen:

>> Informationen zu den Themenschwerpunkten

Weiterführende Links:

>> Klimaschutz vor Ort

Letzte Aktualisierung: 13.08.2019