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Projektaufrufe im Mittleren Oberschwaben

Hier werden alle LEADER-Projektaufrufe der LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben veröffentlicht.

03. März 2023 - 2,5 Mio euro landesweit zur verfügung - BEENDET

Anträge können ab sofort bis zum 14. April 2023 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER sind umsetzungsreife Vorhaben. Zudem müssen alle Projekt ELR-konform sein und bis spätestens Ende 2024 abgeschlossen sein. Stand heute gibt es keine Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung

Die Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben beschließt in der Auswahlentscheidung am 04. Mai 2023, ohne über eigene Födermittel zu verfügen. Im Nachgang werden alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorgelegt und zur Bewilligung vorgeschlagen. Aus diesem Grund kann weder vorhergesagt noch zugesichert werden, ob eine Zuweisung von Fördermitteln an die LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben erfolgt. 

Das Gesamtbudget in Höhe von 2,5 Mio € steht allen 18 Aktionsgruppen der Förderphase 2014-2022 zur Verfügung. 

 

Details zum Projektaufruf

Höhe des Budgets:

2,5 Mio € EU-Mittel im landeswieten Fördetopf

Verfügbare ELR-Restmittel

Datum des Aufrufs:

Freitag, 03. März 2023

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Freitag, 14. April 2023

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Donnerstag, 04. Mai 2023

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:


Alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis Ende Mai 2023 einen bewilligungsreifen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.

Ihre Ansprechpartner

28. Februar 2022 -  Vierzehnter  projektaufruf - Beendet

Anträge können ab sofort bis zum 07. April 2022 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 19. Mai 2022, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

 

Details zum Projektaufruf

Höhe des Budgets:

210.000 € EU-Mittel + die am Auswahltermin zur Verfügung stehenden Restmittel

Verfügbare ELR-Restmittel

Datum des Aufrufs:

Montag, 28.02.2022

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Donnerstag, 07. April 2022

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Donnertsag, 19. Mai 2022

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:


Alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 19.08.2022 einen bewilligungsreifen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.

Ihre Ansprechpartner

Hier finden Sie die Details zum vierzehnten Projektaufruf im Überblick.

24. November 2021 - Dreizehnter Projektaufruf - Beendet

Anträge können ab sofort bis zum 31. Januar 2022 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 22. Februar 2022, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

 

Details zum Projektaufruf

Höhe des Budgets:

150.000 € LPR-Mittel (Landschaftspflegerichtlinie)

10.000 € KuK-Mittel (Kunst und Kultur)

7.000 € IMF-Mittel (Innovative Maßnahmen für Frauen)

194.920 € EU-Mittel + die am Auswahltermin zur Verfügung stehenden Restmittel

Datum des Aufrufs:

Mittwoch, 24. November 2021

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Montag, 31. Januar 2022

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Dienstag, 22. Februar 2022

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

  • Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum
  • Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume
  • Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen
  • Herdenschutz

Weitere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie finden Sie >> hier.

  • private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO
  • Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum

alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 22.05.2022 einen bewilligungsreifen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.

Ihre Ansprechpartner

Hier finden Sie die Details zum dreizehnten Projektaufruf im Überblick.

01. September 2021 - Zwölfter Projektaufruf - beendet

Anträge können ab sofort bis zum 13. Oktober 2021 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 23. November 2021, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

 

Details zum Projektaufruf

 

Höhe des EU-Budgets:

500.000 €

Datum des Aufrufs:

Mittwoch, 01. September 2021

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Mittwoch, 13. Oktober 2021

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Dienstag, 23. November 2021

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 17.01.2022 einen bewilligungsreifer Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.

Ihre Ansprechpartner

Hier finden Sie die Details zum zwölften Projektaufruf im Überblick.

01. März 2021 - Elfter Projektaufruf - Beendet

Anträge können ab sofort bis zum 9. April 2021 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 18. Mai 2021, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

 

Details zum Projektaufruf

 

Höhe des EU-Budgets:

300.000 €

Datum des Aufrufs:

Montag, 01. März 2021

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Freitag, 09. April 2021

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Dienstag, 18. Mai 2021

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 16.08.2021 einen bewilligungsreifer Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.

Ihre Ansprechpartner

 

Weitere Projektaufrufe sind bis zum Ende der Übergangsperiode im Jahr 2022 in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Projektideen und Projektanträge können jederzeit eingebracht werden.

11. Januar 2021 - Projektaufrufe für LPR- und Kultur-Projekte BEendet

 

Anträge können ab sofort bis zum 19. Februar 2021 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Landwirten, Institutionen und Kommunen eingereicht werden. 

 

Details zum Landschaftspflegerichtlinie (LPR)-Projektaufruf

Höhe des Budgets:

150.000 €

Datum des Aufrufs:

Montag, 11. Januar 2021

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Freitag, 19. Februar 2021

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Donnerstag, 18. März 2021

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

  • Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum
  • Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume
  • Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen
  • Herdenschutz

Weitere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie finden Sie >> hier.

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Details zum Kunst & Kultur-Projektaufruf

Höhe des Budgets:

10.000 €

Datum des Aufrufs:

Montag, 11. Januar 2021

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Freitag, 19. Februar 2021

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Donnerstag, 18. März 2021

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Unser Ziel ist es, Fördermittel den strukturell am besten zu den LEADER-Zielen passenden Projekten zur Verfügung zu stellen.

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären.

Ihre Ansprechpartner

08. Mai 2020 - Achter Projektaufruf - Beendet

Anträge können ab sofort bis zum 5. Juni 2020 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

 

Details zum Projektaufruf

 

Höhe des EU-Budgets:

500.000 €

Datum des Aufrufs:

Dienstag, 05. Mai 2020

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Freitag, 05. Juni 2020

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Dienstag, 30. Juni 2020

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist nach dem Auswahltermin des LEADER-Steuerungskreises lediglich 3 Monate beträgt. Bis zum 30.09.2020 muss ein bewilligungsreifer Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Ihre Ansprechpartner

 

Weitere Projektaufrufe sind in der aktuellen Förderperiode bis Ende 2020 nicht mehr vorgesehen. Sollten Sie dennoch eine Projektidee haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Geschäftsstelle auf.

05. August 2019 - Siebter Projektaufruf - Beendet

Anträge können ab sofort bis zum 18. Oktober 2019 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

 

Details zum Projektaufruf

 

Höhe des EU-Budgets:

500.000 € zzgl. eventueller Rückflussmittel

Datum des Aufrufs:

Montag, 05. August 2019

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Freitag, 18. Oktober 2019

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Dienstag, 26. November 2019

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist nach dem Auswahltermin des LEADER-Steuerungskreises lediglich 3 Monate beträgt. Bis zum 26. Februar 2020 muss ein bewilligungsreifer Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Ihre Ansprechpartner

 

Hier finden Sie die Details zum siebten Projektaufruf im Überblick.

 

Weitere Projektaufrufe sind in der aktuellen Förderperiode bis Ende 2020 nicht mehr vorgesehen. Sollten Sie dennoch eine Projektidee haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Geschäftsstelle auf.

01. April 2019 - Sechster Projektaufruf - beendet

Anträge können ab sofort bis zum 28. Mai 2019 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

 

Details zum Projektaufruf

 

Höhe des EU-Budgets:

300.000 €

Datum des Aufrufs:

Montag, 01. April 2019

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Dienstag, 28. Mai 2019

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Dienstag, 02. Juli 2019

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären.

Ihre Ansprechpartner

 

Hier finden Sie die Details zum sechsten Projektaufruf im Überblick.

 

Weitere Projektaufrufe sind bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2020 in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Projektideen und Projektanträge können jederzeit eingebracht werden.