Hier werden alle LEADER-Projektaufrufe der LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben veröffentlicht.
Anträge können ab sofort bis zum 14. April 2023 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER sind umsetzungsreife Vorhaben. Zudem müssen alle Projekt ELR-konform sein und bis spätestens Ende 2024 abgeschlossen sein. Stand heute gibt es keine Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung.
Die Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben beschließt in der Auswahlentscheidung am 04. Mai 2023, ohne über eigene Födermittel zu verfügen. Im Nachgang werden alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorgelegt und zur Bewilligung vorgeschlagen. Aus diesem Grund kann weder vorhergesagt noch zugesichert werden, ob eine Zuweisung von Fördermitteln an die LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben erfolgt.
Das Gesamtbudget in Höhe von 2,5 Mio € steht allen 18 Aktionsgruppen der Förderphase 2014-2022 zur Verfügung.
Höhe des Budgets: |
2,5 Mio € EU-Mittel im landeswieten Fördetopf Verfügbare ELR-Restmittel |
Datum des Aufrufs: |
Freitag, 03. März 2023 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Freitag, 14. April 2023 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Donnerstag, 04. Mai 2023 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
Alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung) |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis Ende Mai 2023 einen bewilligungsreifen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.
Anträge können ab sofort bis zum 07. April 2022 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 19. Mai 2022, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.
Höhe des Budgets: |
210.000 € EU-Mittel + die am Auswahltermin zur Verfügung stehenden Restmittel Verfügbare ELR-Restmittel |
Datum des Aufrufs: |
Montag, 28.02.2022 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Donnerstag, 07. April 2022 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Donnertsag, 19. Mai 2022 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
Alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung) |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 19.08.2022 einen bewilligungsreifen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.
Hier finden Sie die Details zum vierzehnten Projektaufruf im Überblick.
Anträge können ab sofort bis zum 31. Januar 2022 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 22. Februar 2022, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.
Höhe des Budgets: |
150.000 € LPR-Mittel (Landschaftspflegerichtlinie) 10.000 € KuK-Mittel (Kunst und Kultur) 7.000 € IMF-Mittel (Innovative Maßnahmen für Frauen) 194.920 € EU-Mittel + die am Auswahltermin zur Verfügung stehenden Restmittel |
Datum des Aufrufs: |
Mittwoch, 24. November 2021 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Montag, 31. Januar 2022 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Dienstag, 22. Februar 2022 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
Weitere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie finden Sie >> hier.
alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung) |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 22.05.2022 einen bewilligungsreifen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.
Hier finden Sie die Details zum dreizehnten Projektaufruf im Überblick.
Anträge können ab sofort bis zum 13. Oktober 2021 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 23. November 2021, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.
Höhe des EU-Budgets: |
500.000 € |
Datum des Aufrufs: |
Mittwoch, 01. September 2021 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Mittwoch, 13. Oktober 2021 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Dienstag, 23. November 2021 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung) |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 17.01.2022 einen bewilligungsreifer Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.
Hier finden Sie die Details zum zwölften Projektaufruf im Überblick.
Anträge können ab sofort bis zum 9. April 2021 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 18. Mai 2021, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.
Höhe des EU-Budgets: |
300.000 € |
Datum des Aufrufs: |
Montag, 01. März 2021 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Freitag, 09. April 2021 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Dienstag, 18. Mai 2021 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung) |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 16.08.2021 einen bewilligungsreifer Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.
Weitere Projektaufrufe sind bis zum Ende der Übergangsperiode im Jahr 2022 in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Projektideen und Projektanträge können jederzeit eingebracht werden.
Anträge können ab sofort bis zum 19. Februar 2021 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Landwirten, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Höhe des Budgets: |
150.000 € |
Datum des Aufrufs: |
Montag, 11. Januar 2021 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Freitag, 19. Februar 2021 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Donnerstag, 18. März 2021 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
Weitere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie finden Sie >> hier. |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Höhe des Budgets: |
10.000 € |
Datum des Aufrufs: |
Montag, 11. Januar 2021 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Freitag, 19. Februar 2021 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Donnerstag, 18. März 2021 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Unser Ziel ist es, Fördermittel den strukturell am besten zu den LEADER-Zielen passenden Projekten zur Verfügung zu stellen.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären.
Anträge können ab sofort bis zum 5. Juni 2020 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Höhe des EU-Budgets: |
500.000 € |
Datum des Aufrufs: |
Dienstag, 05. Mai 2020 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Freitag, 05. Juni 2020 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Dienstag, 30. Juni 2020 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung) |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist nach dem Auswahltermin des LEADER-Steuerungskreises lediglich 3 Monate beträgt. Bis zum 30.09.2020 muss ein bewilligungsreifer Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Weitere Projektaufrufe sind in der aktuellen Förderperiode bis Ende 2020 nicht mehr vorgesehen. Sollten Sie dennoch eine Projektidee haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Geschäftsstelle auf.
Anträge können ab sofort bis zum 18. Oktober 2019 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Höhe des EU-Budgets: |
500.000 € zzgl. eventueller Rückflussmittel |
Datum des Aufrufs: |
Montag, 05. August 2019 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Freitag, 18. Oktober 2019 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Dienstag, 26. November 2019 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung) |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist nach dem Auswahltermin des LEADER-Steuerungskreises lediglich 3 Monate beträgt. Bis zum 26. Februar 2020 muss ein bewilligungsreifer Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Hier finden Sie die Details zum siebten Projektaufruf im Überblick.
Weitere Projektaufrufe sind in der aktuellen Förderperiode bis Ende 2020 nicht mehr vorgesehen. Sollten Sie dennoch eine Projektidee haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Geschäftsstelle auf.
Anträge können ab sofort bis zum 28. Mai 2019 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.
Höhe des EU-Budgets: |
300.000 € |
Datum des Aufrufs: |
Montag, 01. April 2019 |
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: |
Dienstag, 28. Mai 2019 |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis): |
Dienstag, 02. Juli 2019 |
Adresse für die Einreichung der Anträge: |
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen |
Themenbereiche: |
alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung) |
Hinweise auf die Auswahlkriterien:
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Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären.
Hier finden Sie die Details zum sechsten Projektaufruf im Überblick.
Weitere Projektaufrufe sind bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2020 in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Projektideen und Projektanträge können jederzeit eingebracht werden.