Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Landesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des Ländlichen Raums.
Seit 2020 beteiligt sich die LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben am Förderverfahren Regionalbudget in Baden-Württemberg.
Ein Kleinprojekt darf die Kostenobergrenze von maximal 20.000 € Nettokosten nicht übersteigen. Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Mittleres Oberschwaben entsprechen und einem der folgenden Bereiche zuordenbar sein:
Das Land Baden-Württemberg stellt den LEADER-Vereinen in Baden-Württemberg jährlich 180.000 € Budget zur Verfügung. Zusätzlich werden 10% durch die Gemeinden projektbezogen kofinanziert, was den jährlich zur Verfügung stehenden Fördertopf von 200.000 € ergibt.
Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 1.600 €. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig. Arbeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden sind mit ihrem Marktwert einzurechnen.
Die Projekte werden anhand eines transparenten, demokratischen Verfahrens in Anlehnung an das Regionale Entwicklungskonzept der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt. Die zugrundeliegenden Projektauswahlkriterien wurden im November 2019 festgelegt.
Bewerbungen können von allen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände) und natürlichen Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte) eingereicht werden. Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e.V. in Altshausen einzureichen.
Zur Bewerbung muss Ihr Projekt schon weitestgehend ausgearbeitet sein und es muss genau feststehen, was Sie mit den Geldern finanzieren möchten. Bestandteil der Bewerbung ist es, ein Projektdatenblatt zur Skizzierung Ihres Projektes auszufüllen, bei dem die wichtigsten Punkte Ihres Vorhabens schriftlich abgefragt werden. Die Kosten Ihres Projektes sollten Sie mit zwei verschiedenen Angeboten je Kostenpunkt untermauern können, von denen das günstigere Angebot berücksichtigt wird. Zusätzlich muss eine positive Einschätzung der Gemeinde vorliegen.
Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Da das Regionalbudget dem Jährlichkeitsprinzip unterliegt, müssen Projekte innerhalb eines Kalenderjahrs umgesetzt und ausgezahlt sein. Projekte, die im Jahr X umgesetzt werden sollen, müssen sich innerhalb der entsprechenden Aufrufe um die Fördermittel bewerben. Sollte das Vorhaben ausgewählt werden, ist es im Laufe des Programmjahres umzusetzen und bis zum 15. November des laufenden Jahresabzurechnen (Einreichung von bezahlten Rechnungen).