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31. MÄrz 2020 -  Neues Förderprogramm „FreiRäume“

Mit dem Fördermodul „FreiRäume“ verfolgt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg das Ziel, neue Orte der Begegnung und des gemeinsamen Engagements zu schaffen. Die Fördermittel können dafür eingesetzt werden, leerstehende Gebäude in ländlichen Kommunen durch künstlerische und soziokulturelle Prozesse wieder zu beleben oder bestehende Kultureinrichtungen für neue Nutzungen zu öffnen und zu sogenannten „Dritten Orten“ weiterzuentwickeln. Unter dem Titel „Zukunftsmusik“ richtet sich das Fördermodul zudem an Netzwerke von Chören, Ensembles und Orchestern der Amateurmusik sowie professionelle Musikerinnen und Musiker.

Das Fördermodul richtet sich insbesondere an Kommunen und kommunale Verbünde, Kultureinrichtungen und Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen. Mit dem Bereich „Zukunftsmusik“ werden vor allem Chöre, Ensembles und Orchester der Amateurmusik in Kooperation mit professionellen Musikerinnen und Musikern angesprochen. Die Zusammenarbeit und Einbindung verschiedener Akteure vor Ort ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die Antragssumme beträgt je nach Förderlinie mindestens 10.000 Euro und maximal 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mindestens einen Anteil von 20% Eigen- oder Drittmitteln bei der Antragsstellung vorweisen.

Antragsfrist: Freitag, 5. Juni 2020

Weiter Informationen finden Sie >> hier.