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14. Januar 2021 - Zukunftsinvestitionen für das Hotellerie- und Gastgewerbe

Hotels und Gaststätten im Ländlichen Raum können mit Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die coronabedingten Schließzeiten für Zukunftsinvestitionen nutzen.

Unternehmen aus dem Bereich der Gastronomie können bei der L-Bank einen Antrag auf Zulassung für einen förderunschädlichen Beginn bereits vor der Einplanung in das ELR stellen. Direkt nach Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die L-Bank kann dann mit den Maßnahmen begonnen werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die L-Bank.

Die nächste Programmentscheidung wird am 21. Januar 2021 vorgestellt. Alle Antragssteller, die dann in das ELR-Jahresprogramm 2021 aufgenommen werden, haben die Möglichkeit direkt nach der ELR-Programmentscheidung und damit noch vor der förmlichen Bewilligung Aufträge zu erteilen und mit den Baumaßnahmen zu beginnen.

Die Dorfgaststätten im Ländlichen Raum sind ein wichtiges Kulturgut, das es zu erhalten gilt. Eine Gaststätte im Ort ist ein gesellschaftlicher und kultureller Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft, der zur Lebensqualität der Menschen beiträgt.

Weitere Informationen finden Sie hier >> Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum