Gerne informieren wir Sie regelmäßig über Aktuelles rund um Verein und Förderprogramme.
Die Schwörtagstraditionen in ehemaligen Reichsstädten und der Streuobstanbau sind in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Beide prägen das Selbstverständnis des Südwestens als Kulturland und tragen zur Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland bei.
Streuobstwiesen sind touristisch attraktive Kulturlandschaften, die das baden-württembergische Landschaftsbild prägen. Mit mehr als 100.000 Hektar Streuobstwiesen verfüge Baden-Württemberg europaweit über die bedeutendsten Streuobstbestände.
Die Schwörtage sind Ausdruck eines demokratischen urbanen Geistes. Sie sind nicht nur kulturelles Gedächtnis der Städte, sondern bis heute ein sichtbares Zeichen bürgerschaftlichen Gemeinsinns und zivilgesellschaftlichen Engagements.
Der Streuobstanbau wie auch die Tradition der Schwörtage tragen zur Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland bei.
Mit dem neuen Förderprogramm Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den ländlichen Raum soll der Technologie- und Wissenstransfer im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Ressourcen aus der regionalen Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden.
Förderschwerpunkte sind angewandte Forschung und Entwicklung in den folgenden Themengebieten:
In einem zweistufigen Förderprogramm werden zunächst 9-monatige Machbarkeitsstudien gefördert, in denen die wirtschaftlichen und ökologischen Potentiale der Lösungsansätze sorgfältig beleuchtet werden können. Ausgewählte Einzel- und Verbundprojekte haben im Anschluss eine Chance mit einer bis zu dreijährigen Förderung als Innovationsprojekt ausgestattet zu werden.
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Nachdem die Projekte die Bewilligung erhalten haben, starten nun die ersten Kleinprojekte in die Umsetzungsphase. Folgende Projekte sind bereits dabei erste Maßnahmen umzusetzen:
Die LEADER-Geschäftsstelle freut sich, dass nun die ersten Kleinprojekte in die aktive Umsetzungsphase starten können.
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) regionale landwirtschaftliche Museen mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE).
Die Fördermaßnahme richtet sich an regionale landwirtschaftliche Museen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern oder Orten mit ländlichem Charakter.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen). Natürliche Personen und Personenhandelsgesellschaften sind nicht antragsberechtigt.
Förderfähig sind Einrichtungen, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Landtechnik, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, insbesondere:
Anträge können ab dem 1. April 2021 gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren endet, wenn die verfügbaren Mittel (insgesamt 2 Mio. Euro) vergeben sind, spätestens jedoch am 31.12.2021.
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Das Pilotprojekt „Regionalmanagerinnen Kultur / Regionalmanager Kultur“ geht in sechs Regionen in die Umsetzung. Damit stärkt das Land Kunst und Kultur in ländlichen Räumen. Gefördert werden Anlaufstellen für Kulturschaffende in den kommenden drei Jahren mit 360.000 Euro.
Das Pilotprojekt wurde im Schulterschluss von Bund und Land und zusammen mit „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“, einer Initiative der Kulturstiftung des Bundes, und dem TRAFO-Projekt „Lernende Kulturregion Schwäbische Alb“ ins Leben gerufen. Der Bedarf an Ansprechpersonen, die an der Schnittstelle zwischen Kultur und Verwaltung agieren, zeigte sich auch in den Gesprächen des zweijährigen Prozesses „Dialog | Kulturpolitik für die Zukunft“ des Kunstministeriums. Die Berufung der Regionalmanagerinnen und Regionalmanager Kultur ist eine der Handlungsempfehlungen, die bereits im Verlauf des Dialogs in die Umsetzung gebracht wurden.
Die Entwicklungsphase im Jahr 2020 wurde durch Bundesmittel in Höhe von 300.000 Euro gefördert. Die Umsetzungsphase in den Jahren 2021 bis 2023 wird nun mit 360.000 Euro durch das Kunstministerium unterstützt. Coronabedingt haben die Regionalmanagerinnen und Regionalmanager auch die wichtige Beratung zu Hilfsprogrammen und Verordnungen oder digitale Formate übernommen. Im Frühjahr 2021 finden erste Kulturkonferenzen in den Regionen statt, um über die Erwartungen an die neuen Anlaufstellen zu diskutieren und den Austausch zwischen Kultur und Verwaltung zu verbessern. Um die im Pilotprojekt gewonnenen Erfahrungen an interessierte Regionen weiterzugeben, veröffentlicht das Kunstministerium anlässlich einer Veranstaltung im Juni 2021 eine Handreichung mit Empfehlungen für die Einrichtung solcher Netzwerkstellen.
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